Urlaubsgarantie im Hotel La Perla
In dieser Zeit großer Ungewissheit möchten wir Ihnen die Gewissheit geben, dass Sie Ihren Urlaub buchen können, ohne sich Sorgen über unvorhergesehene Ereignisse machen zu müssen, sei es vor Ihrem Urlaub (falls Sie gezwungen sind, Ihre Reise zu stornieren) oder währenddessen (falls Sie nach Hause zurückkehren müssen).
Wie machen wir das?
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Stornierungs- und Unterbrechungsversicherung für Buchungen abzuschließen, die mindestens 30 Tage vor der Ankunft getätigt und bestätigt wurden. So können Sie sich das Zimmer sichern, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, indem Sie es im Voraus buchen, ohne sich um Stornierungsgebühren sorgen zu müssen. Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, auch wenn es nichts mit Covid zu tun hat (Krankheit, Unfall usw.), können Sie Ihren Urlaub stornieren oder unterbrechen, ohne den bereits gezahlten Betrag zu verlieren.
VERSICHERTER URLAUB DETAILS
- Inklusive Versicherung für Buchungen bis zu 30 Tage vor dem Ankunftsdatum
- 20% Anzahlung erforderlich
Stornierungsbedingungen für Ihren Urlaub
- Kostenlose Stornierung bis zu 21 Tage vor Ankunft
- Innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft behalten wir nur die Anzahlung (20%) ein.
Auch wenn Sie weniger als 30 Tage im Voraus buchen, können Sie die Versicherung selbst abschließen. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserer Urlaubsversicherung eine sehr günstige Bedingung: 4,4 % des Urlaubswerts.
Spezifische Versicherungsdetails
- Gilt auch für Covid-19 Gründe (außer Einschluss), mit Deckung bis zum 2.
- Die Versicherung sieht die Rückerstattung der Kaution und einer eventuellen Stornogebühr zugunsten des Versicherten vor, wenn diese bereits gezahlt wurden, oder die direkte Zahlung der Strafen an die Unterkunft, wenn der fällige Betrag noch nicht gezahlt wurde
- Im Falle einer Unterbrechung erstatten wir Ihnen den nicht genutzten Teil Ihres Aufenthalts
- Der volle Betrag des Urlaubs ist versichert
- Gilt für alle Bürger der Europäischen Union
WAS DECKT SIE AB?
- Krankheit, Verletzung oder Tod der versicherten Person, eines ihrer Familienmitglieder, des Mitinhabers der Geschäftstätigkeit oder des einzigen mitreisenden Begleiters
- Kündigung, Entlassung oder Mobilität, neue Beschäftigung der versicherten Person, eines Familienmitglieds, wenn es sich um einen Mitreisenden handelt, oder des alleinigen Mitreisenden
- Ernennung oder Vorladung des Versicherten, eines Familienmitglieds, wenn es sich um einen reisenden Begleiter handelt, oder des einzigen reisenden Begleiters als Geschworener, Zeuge oder Volksrichter vor dem Gericht, die dem Versicherten nach Ausstellung der Police mitgeteilt wird
- Sachschäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen der versicherten Person, die außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Natur sind und die Anwesenheit der versicherten Person erfordern
- Diebstahl von Ausweispapieren, die für die Ausreise der versicherten Person, eines Familienmitglieds, wenn es sich um eine reisende Begleitperson handelt, oder der einzigen reisenden Begleitperson erforderlich sind
- Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort vom Wohnsitz aus zu erreichen, aufgrund eines Unfalls oder einer Panne des Transportmittels des Versicherten während der Reise
- Änderung des Termins von Universitätsprüfungen, öffentlichen Wettbewerben, beruflichen Qualifikationsprüfungen des Versicherten oder des reisenden Familienmitglieds oder der einzigen Reisebegleitung
- Sie gelten auch bei unvorhersehbarem Aufflammen von Vorerkrankungen, die nach der Buchung/Bestätigung der Reise und/oder Ausstellung der Police auftreten
- Ebenfalls eingeschlossen sind Stornierungen und Unterbrechungen aufgrund von Familienmitgliedern: Ehepartner oder Lebensgefährte sowie Verwandte und Schwiegereltern des Versicherten bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad (d.h. Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefeltern, Stiefbrüder, Stiefgroßeltern des Versicherten)
TREUHÄNDERISCHE ISOLIERUNG, QUARANTÄNE UND ABRIEGELUNG
Die treuhänderische Isolierung betrifft festgestellte Fälle von Covid-19 (Abstrich positiv), die sich von der Gemeinschaft absondern und die Übertragung der Infektion mit allen Mitteln vermeiden müssen. Da es sich in jeder Hinsicht um eine Krankheit handelt, ist der Fall durch die Versicherung abgedeckt.
Die Quarantäne betrifft gesunde Menschen, die in engen Kontakt mit einem Positiven gekommen sind und potenziell einem Infektionsrisiko ausgesetzt sein könnten.
a) Wenn der Kontakt mit Familienmitgliedern bis zum 2. Verwandtschaftsgrad stattgefunden hat, ist der Fall angesichts der Hilfsbedürftigkeit durch die Versicherung abgedeckt.
b) Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz und kann daher mit Einschlussfällen gleichgesetzt werden.
Schließung und Quarantäne – Fall b, sind nicht versichert. Wenn Sie jedoch ohnehin versichert sind, bieten wir Ihnen im Falle eines Lockdowns die Möglichkeit, die Kaution in einen Gutschein für einen nächsten Aufenthalt innerhalb eines Jahres umzuwandeln.
WANN MUSS SIE FESTGELEGT WERDEN?
Der Versicherungsschutz muss innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung des Aufenthalts beantragt werden und muss für den gesamten Betrag des Aufenthalts abgeschlossen werden.
VERSICHERTES KAPITAL – SELBSTBEHALT
Maximal 8.000 € pro Person. Ungedeckt im Falle eines Todes oder eines Krankenhausaufenthalts von mehr als 3 Tagen. Mit einer Selbstbeteiligung von 10%, die in allen anderen Fällen vom Versicherten zu tragen ist.
Für weitere Informationen siehe HIER oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon.
